Am 1.1.2021 trat der neue Leitfaden Prävention des GKV in Kraft, fast ein wenig unbemerkt in der alles beherrschenden Pandemie-Situation.
Für uns als Berufsverband für Fachkräfte im palliativ-regenerativem Stressmanagement hat der „neue“ Leitfaden Prävention dennoch eine hohe Relevanz, denn die Bedingungen für eine Anerkennung als Kursleiter*in für Präventivkurse wurden grundlegend verändert. Und auch die Bedingungen, unter denen Institute ihre Zusatzqualifikationen wie z.B. die Ausbildung zur/m Kursleiter*in AT/PME als qualifizierbar anerkannt bekommen, haben sich deutlich verändert.
Als Folge aus diesen Veränderungen hat der BVEP zwei weitreichende Veränderungen auf den Weg gebracht: Zum einen wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Institute Mitglied im BVEP werden können, und zum anderen haben wir die interne Zertifizierung überarbeitet.
Zu beiden Änderungen wird der Vorstand auf der Mitgliederversammlung am 26.11. ausführlich berichten, und im Anschluss an die MV wird auch hier eine Zusammenfassung der Neuerungen zu finden sein.