Institutionelle Mitgliedschaft im BVEP…

Mitglied werden kann jedes Institut, das im Bereich Entspannung/Stressmanagement aus bzw. weiterbildet und sich mit den Zielen des Verbands identifiziert.
Bis zu 2 Angehörige können neben dem Institut im Rahmen der Institutsmitgliedschaft als Mitglied im Institut im BVEP geführt werden.

Nach Antragstellung wird satzungsgemäß über die Aufnahme entschieden und das neue Mitglied benachrichtigt. Entscheidend ist die Bereitschaft, im Sinne der Werte des BVEP aus und fortzubilden (siehe Definition Entspannungspädagogik). Wird im Bereich der Ausbildungen Autogenes Training (AT) und Progressive Muskelentspannung (PME) ausgebildet, sind die Richtlinien des GKV-Leitfadens einzuhalten.

Ihr Nutzen  institutionelles Mitglied…

  • Anerkennung der nach den erforderlichen Maßgaben durchgeführten Ausbildungen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) als Mitglied in einem Berufsverband
  • Listung (mit Firmenlogo) als Institutsmitglied/Ausbildungsinstitut im Bereich Entspannung/Stressmanagement mit link zur eigenen Internetseite zur Präsentation der Ausbildung
  • Zusätzlich zu Ihrem Institut können sich 2 weitere Angehörige Ihres Unternehmens (Inhaber:in/Dozent:innen /Trainer:innen) unter den Fachkräften auf bv-ep.de präsentieren
  • Verwendung des BVEP-Siegels für institutionelle MG zur Unterstützung des eigenen Marketings
  • Möglichkeit der vereinfachten BVEP-internen Zertifizierung Ihrer Absolvent:innen (bei Erfüllung der Zertifizierungskriterien)
  • kostenloses Informationsmaterial (z.B. BVEP-Flyer)
  • Teilnahme an Fachausschüssen und Netzwerktreffen
  • Veröffentlichung eigener Fachartikel im Newsletter

Besondere Vorteile für Ihre inkludierten Mitglieder…

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