Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Frührentner/innen

Erstmalig im letzten Jahr wurde, vermutlich durch Corona bedingt, die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner/innen erheblich angehoben: von 6.300,00 auf 46.060,00 Euro pro Jahr! Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Deutschen Rentenversicherung Bund bleibt es für das Jahr 2021 bei der Anhebung. Das bedeutet für alle, die in den vorgezogenen Ruhestand gehen, dass sie bis zu diesem Grenzwert hinzuverdienen können, ohne Kürzungen ihrer Altersrente zu erleiden.

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wurden angehoben

Sind Sie für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige oder kirchliche Einrichtung tätig, können Sie einen gewissen Betrag jährlich steuerfrei einnehmen. Nutzen Sie die Übungsleiterpauschale (3.000,00 Euro, bisher 2.400,00) oder Ehrenamtspauschale (840,00 Euro, bisher 720,00) so können Sie für diese Tätigkeit keine weiteren Kosten steuerlich geltend machen

Datensicherheit – Tipps und Maßnahmen

Sowohl ein umfassender Datenschutz als auch die Datensicherheit sind heutzutage in der medialen Welt von enormer Relevanz – zum einen für jeden, der Daten von sich preisgibt, zum anderen aber auch für jedes Unternehmen, das mit Daten arbeitet. Unklar ist jedoch oft, was mit Datensicherheit gemeint ist.

In dem verlinkten Artikel erfahren Sie,  was Datensicherheit überhaupt ist, worin der Unterschied zum Datenschutz liegt und wie Sie mit einfachen Tipps die Daten in Ihrem Unternehmen sicherer machen können.

https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/datenschutz/datensicherheit/

Unter dem nachstehenden Link finden Sie einen Test über Internetsicherheitssoftware

https://www.pc-magazin.de/vergleich/antivirus-test-2021-beste-virenscanner-3201964-17921.html

 Änderungen bei den Reisekosten – Fahrtkosten abrechnen als Selbständiger

Entgegen vieler anderslautender Meldungen ist die steuerliche Geltendmachung von Fahrtkosten (mit dem Privat-PKW) die gewerblich bedingt sind in 2021 nicht angehoben worden – angehoben wurde nur die Pendlerpauschale. Fahrtkosten  können mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer geltend gemacht werden. Nachstehend einige detailliertere Ausführungen.

Bei der Fahrtkostenabrechnung für Selbstständige und Unternehmer muss zunächst bestimmt werden, ob das genutzte Fahrzeug dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Die Entscheidung wird je nachdem, für welchen Zweck und wie häufig der Firmenwagen verwendet wird, getroffen:

  • Bis 10 % betriebliche Nutzung: Privatvermögen
  • Betriebliche Nutzung über 50 %: Betriebsvermögen (Firmenwagen)
  • Betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 %: Sie dürfen die Zuordnung zu Privat- oder Betriebsvermögen selbst bestimmen

Ist der Pkw Teil des Privatvermögens, werden die Fahrtkosten in der Regel als Werbungskosten über die Entfernungspauschale (ähnlich wie bei Angestellten) abgerechnet. Ist der Wagen hingegen Teil des Betriebsvermögens, werden die Fahrtkosten als Betriebskosten (alle tatsächlichen nachgewiesenen Kosten) abgerechnet.