16.03.2020  Sonderausgabe zur aktuellen Situation im Zusammenhang mit Corona

 

Liebe Mitglieder*,

Corona oder genauer gesagt Covid 19 wurde diese Woche zur Pandemie erklärt. In Deutschland steigen die Fallzahlen an und jedes Bundesland hatte bisher unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Zum Wochenende hin hat die Bundesregierung allgemeine Empfehlungen herausgegeben und ein Maßnahmenpaket beschlossen, siehe unten aufgeführte links. Diese Maßnahmen und die Reaktion unserer Mitbürger tangieren auch in starkem Maße unsere Arbeit und daher geben wir diesen Newsletter, den wir als Hilfe und Information für Sie alle verstehen wollen, heraus. Wir erheben damit allerdings auch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit.

Wie wir es selbst schon erlebt und von Mitglieder*n gemeldet bekommen haben müssen Workshops und Seminare abgesagt werden, weil die Teilnehmer oder auch die Anbieter von Seminarräumen absagen. Selbst wenn das bei Ihnen nicht zutrifft, sollte aber auch jede*r von uns selber überlegen ob geplante Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Entscheidung ist jedes Mal natürlich individuell zu treffen und hat was damit zu tun, ob Ihre Region Risikogebiet ist. Des Weiteren spielen  auch die Raumgröße und Ausstattung des Seminarraumes eine Rolle. Abzuwarten bleibt, ob noch ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen erfolgen wird, was nicht auszuschließen ist. Dies alles hat natürlich auch wirtschaftliche Konsequenzen; das wissen wir ja alle.

  1. Ausgangssituation:

Aus der Pressekonferenz von Frau Merkel am 12.03.2020, hier ein Auszug:

„Wegen der Corona-Krise appelliert Kanzlerin Merkel an die Bürger, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen und auf Sozialkontakte zu verzichten. Der Wirtschaft sagte sie umfangreiche Hilfen zu.“

link: https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-deutschland-merkel-101.html

Die Maßnahmen und Empfehlungen in diesem Zusammenhang sind –  wie Sie aus dem Text ersehen können – zunächst bis zum 20.04.2020 terminiert. Wie es danach weitergeht ist zurzeit noch völlig offen.

Hieraus und aus den selbst erlebten Situationen und aus Berichten von Mitglieder*n ergibt sich folgender Sachverhalt:

  • Fakt ist, dass viele Seminar- und Bildungshäuser und Institutionen, die Seminarräume anbieten, ihre Häuser schließen oder Seminarveranstaltungen nicht zulassen.
  • Viele Teilnehmer*innen fragen nach oder sagen ja auch bereits aus Vorsichtsgründen
  • Veranstalter schreiben Teilnehmer*innen an und fragen ob sie weiterhin teilnehmen möchten

 

Empfehlungen des Verbandes in diesem Kontext:

  1. Wer einen eigenen Veranstaltungsraum hat sollte überlegen, ob sie/er in diesen Umfeldbedingungen ihre/seine Seminare oder Workshops zu dieser Zeit noch durchführt.
  2. Wenn er/sie entgegen der Empfehlung der Bundesregierung doch durchführen will, empfehlen wir vorab eine Umfrage bei den Teilnehmern zu machen ob Interesse an der Durchführung zum jetzigen Termin besteht. Wir empfehlen dann im Schreiben darauf hinzuweisen, dass alle möglichen/ erforderlichen Hygienebestimmungen eingehalten werden – Desinfektion und ausreichender Abstand muss natürlich sichergestellt sein.

Wir empfehlen auch darauf hinzuweisen, dass niemand der auch die leichtesten Erkältungssymptome hat (kennen die meisten und sind teilweise auch identisch mit Corona) oder derjenige, der Kontakt mit Coronaverdächtigen hatte, nicht zum Seminar/Workshop kommen möge.

  1. Wir empfehlen auch die  Durchführung in den sog. „Risikogebieten“, dort wo extrem viele Coronafälle festgestellt wurden (exemplarisch hier z.B. Kreis Heinsberg),  grundsätzlich abzusagen, es sei denn die Teilnehmer*innen möchten dies explizit doch. Überlegen Sie in diesem Falle auch, ob Sie sich den Teilnahmewunsch dann nicht explizit bestätigen lassen wollen.
  2. Veranstaltungen in Unternehmen: Wenn diese von den Unternehmen nicht abgesagt werden, empfehlen wir bestimmte Voraussetzungen (Anforderungen an Seminarraum und Hygienebestimmungen), die das Unternehmen wahrscheinlich sowieso getroffen hat, einzuhalten.
  3. Folgen einer Absage: Kündigung des Seminarraums (wenn dieser nicht bereits gekündigt wurde), evtl. mit dem Hinweis, dass man wenn möglich gerne einen späteren Termin wählen würde.

Bei Forderung einer Stornopauschale durch den Raumanbieter darauf hinweisen, dass man einer dringenden Empfehlung der Bundesregierung folge. Bitte beachten Sie, ob es in den einzelnen Bundesländern nicht bereits konkretere Anweisungen gibt

In diesem Fall können Sie darauf hinweisen und  bitten, auf die Stornopauschale zu verzichten. Momentan gibt es keine uns bereits bekannte Regelung wie die Unternehmen hier verfahren sollen – wird aber sicher kommen. Wenn hartnäckig auf Stornogebühren bestanden wird, können Sie ggf. eine zuständige Behörde (Stadt-/Gemeinde- oder Kreisverwaltung) um Vermittlung bitten.

Sollte bereits eine Vorabzahlung auf die Seminarraumkosten erfolgt sein, sollten Sie um Rücküberweisung oder zumindest um einen Gutschein für eine spätere Veranstaltung bitten.

  1. Wenn die Veranstaltung abgesagt wird und bereits eine Vorauszahlung  durch die Teilnehmer*innen erfolgte, sollte diesen angeboten werden, entweder einen Gutschein für eine spätere Durchführung zu erhalten oder die Rücküberweisung durchzuführen.
  2. Gegen den Ertragsausfall, der dann sicherlich eintritt, können wir natürlich nichts tun. Hier bleibt es abzuwarten, wie evtl. bereits von der Bundesregierung zugesagte Hilfen ausgestaltet werden. In jedem Falle sollte zur Beweissicherung der Schriftverkehr in der Sache aufbewahrt werden. Es wurde auch als Maßnahme bereits angedeutet, dass Hilfen von der Finanzverwaltung angeboten werden:
  3. Antrag, dass auf die Zahlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen verzichtet werden sollte.
  4. Antrag auf Stundung fälliger Steuern und Vollstreckungen
  5. Angekündigte Hilfen durch die Bundesregierung

Hierzu verweisen wir auf den nachfolgenden Link. Es wurden noch keine Details bekannt. Wir empfehlen darauf zu achten, was in den Pressemedien dazu veröffentlicht wird. Eine Informationsquelle sind auch die regional zuständige IHK und ggfs. auch die Stadt-/Gemeindeverwaltungen.

Link hierzu: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Aktuelle Information: Das Bundeswirtschaftsministerium will auch Kleinstunternehmern Hilfe gewähren. Dies hatte der DIHK gefordert. Sobald nähere Informationen vorliegen werden wir sie informieren.

  1. Informationsmaterialen des Verbandes

Informationsmaterialien des Verbandes, die Sie ab Montag nachmittags auf der internen Seite der Homepage unter dem Reiter Service / Muster Formulare abrufen können:

  1. Anfrage an die Teilnehmer*innen, ob Interesse an einer Durchführung/Teilnahme besteh
  2. Absage an die Teilnehmer*innen
  3. Präsentation Coronavirus – Richtiges Verhalten zum Infektionsschutz
  4. Handlungsempfehlungen für Seminarteilnehmer*innen

Und hier noch ein Hinweis auf einen Podcast von Christian Drosten, der sehr gut darüber informiert, was Covid 19 betreffend gerade Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4684_page-1.html

einfach im Suchfeld des Browsers eingeben und das gewünschte Format wählen.

Wir als Vorstand des BVEP, hoffen, dass wir Sie mit unserem Schreiben unterstützen konnten und wünschen Ihnen, dass Sie alle ansteckungsfrei und ohne gravierende wirtschaftliche Folgen durch diese für uns alle schwierige Zeit kommen.

 

Ihr Vorstand des BVEP