Zertifizierung durch den BVEP
Die Berufsbilder der EntspannungspädagogInnen und StressmanagementtrainerInnen sind noch recht neu und da es keinen staatlich anerkannten Abschluss gibt, setzt unser Verband mit seiner verbandsinternen Zertifizierung einen Qualitätsstandard der im Markt tätigen Fachkräfte. Uns ist wichtig, dass die Inhalte so vermittelt werden, dass der ganzheitliche Nutzen für den Einzelnen erlebbar wird.
Deshalb muss unserer Meinung nach in der Ausbildung das Wissen vor allem auch praktisch erarbeitet werden – denn nur wer am eigenen Leib z.B. die verschiedenen Entspannungsmethoden erlebt hat, weiß auch um die Anforderungen bei der Weitervermittlung an andere.
Daher fordern wir z.B. für eine Zertifizierung durch unseren Verband neben einem schriftlichen und
praktischen Abschluss auch mindestens 160 Praxisstunden Ausbildung.
1a. Kriterien für die BVEP-interne Zertifizierung
- Mitgliedschaft im BVEP e.V.
- Die Ausbildung muss mindestens 160 (Zeit)Stunden Präsenzunterricht umfassen
- Die Ausbildung der Schwerpunkte AT und PME müssen jeder mindestens 36 (Zeit)Stunden umfassen
- Mindestens eine Imaginationsmethode mit mind. 8 (Zeit)Stunden ist enthalten
- Mindestens zwei weitere Methoden mit jeweils 12 (Zeit)Stunden sind enthalten
- Kenntnisse zu medizinischen, psychologischen und pädagogischen Grundlagen, in der Kommunikation, im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und zu Zielgruppen sind vermittelt worden
- Nachweis theoretischer und praktischer Prüfung
- Nachweis über die Qualifizierung der Seminarleiter
1b. Kriterien für die BVEP-interne Zertifizierung „plus“
(orientiert an den fachlichen Anforderungen der ZPP zur Zertifizierung als Kursleitung)
- Mitgliedschaft im BVEP e.V.
- Die Ausbildung muss mindestens 220 (Zeit)Stunden Präsenzunterricht umfassen
- Die Ausbildung der Schwerpunkte AT und PME müssen jeder mindestens 60 (Zeit)Stunden umfassen
- Mindestens eine Imaginationsmethode mit mind. 8 (Zeit)Stunden ist enthalten
- Mindestens zwei weitere Methoden mit jeweils 12 (Zeit)Stunden sind enthalten
- Kenntnisse zu medizinischen, psychologischen und pädagogischen Grundlagen, in der Kommunikation, im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und zu Zielgruppen sind vermittelt worden*
- Nachweis theoretischer und praktischer Prüfung
- Nachweis über die Qualifizierung der Seminarleiter
1c. Kriterien für die BVEP-interne Zertifizierung „Bewegte Entspannung“
(orientiert an Vorgaben der jeweiligen Berufsverbände und angepasst an die Vorgaben der ZPP im Bereich „Fernöstliche Methoden“)
- Mitgliedschaft im BVEP e.V
- Die Ausbildung muss mindestens 360 (Zeit)StundenPräsenzunterricht umfassen
- Die Ausbildung der erlernten Bewegungsform muss mindestens 180 (Zeit)Stunden umfassen
- Kenntnisse zu medizinischen, psychologischen und pädagogischen Grundlagen, in der Kommunikation, im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und zu Zielgruppen sind vermittelt worden
- Nachweis theoretischer und praktischer Prüfung
- Nachweis über die Qualifizierung der Seminarleiter
2. Fortbildungspass und Anerkennung von Fortbildungen
Der Fortbildungspass wird Ihnen zusammen mit Ihrem Zertifikat zugesendet. Alle 2 Jahre muss eine Fortbildung von mindestens 16 UE im Bereich Entspannung erfolgen, welche im Fortbildungspass vom BVEP vom Vorstand eingetragen und abgestempelt wird. Dazu senden Sie bitte Ihren Fortbildungspass und eine Kopie Ihrer Fortbildungsmaßnahme zusammen mit einem beschrifteten und frankiertem DIN A5 Umschlag ( zurzeit 1,55 €) an unsere Postanschrift. Wir füllen alles für Sie aus und senden Ihnen die Unterlagen innerhalb von ca. 14 Tagen zurück.
Eine Liste von uns anerkannter Fortbildungen finden Sie unter dem Punkt Fortbildung/Bezuschussung im internen Bereich. Sollten Sie an einer Fortbildung interessiert sein, bei der Sie sich nicht sicher sind ob sie zur Beibehaltung der Zertifizierung anerkannt ist, setzen Sie sich bitte vorher per E-Mail unter: c.wettig@bv-ep.de mit uns in Verbindung.
- *Die genau aufgeschlüsselten Anforderungen erfahren Sie gerne auf Anfrage.
Die Prüfungskommission entscheidet im Einzelfall. Für die Bearbeitung des Antrages fallen Kosten in Höhe von 95,00 € pro Prüfung an. Dieser Betrag wird selbstverständlich nur bei positivem Bescheid fällig. Die Überweisung des Betrages mit dem Stichwort „Zertifizierung“ erfolgt nach unserem positiven Bescheid auf unser Konto.
Bei positivem Bescheid wird ein BVEP-Zertifikat für die Dauer von 2 Jahren und ein Fortbildungspass ausgestellt. Sie verpflichten sich mit der Zertifizierung zu einer regelmäßigen Weiterbildung von mindestens 16 Stunden alle zwei Jahre im Bereich Entspannung.
Mittglieder, die an einer Zertifizierung interessiert sind, finden weitere Informationen im „internen Bereich“