Was ist zu tun, wenn ich mich nach den Richtlinien des BVEP zertifizieren lassen möchte?

Voraussetzungen für die BVEP-interne Zertifizierung von Ausbildungen:

Unsere Zertifizierung orientiert sich am jeweils gültigen GKV-Leitfaden Prävention. Die Kriterien für eine Anerkennung durch die KK/ZPP änderten sich ab Januar 2021, zu finden im Leitfaden Prävention in der Fassung vom 23.11.2020. Für die Methoden PME und AT erhöht sich der geforderte Ausbildungsumfang deutlich. Daher passen wir die Zertifizierungskriterien des BVEP entsprechend an:

Zertifizierung

  1. Die Ausbildung muss mindestens 160 (Zeit)Stunden Präsenzunterricht umfassen
  2. Die Schwerpunkte AT und PME müssen jeder mindestens 36 (Zeit)Stunden umfassen
  3. Mindestens eine Imaginationsmethode mit mind. 8 (Zeit)Stunden ist enthalten
  4. Mindestens zwei weitere Methoden mit jeweils 12 (Zeit)Stunden sind enthalten
  5. Kenntnisse zu medizinischen, psychologischen und pädagogischen Grundlagen, in der Kommunikation, im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und zu Zielgruppen sind vermittelt worden
  6. Theoretische und praktische Prüfung sind nachgewiesen
  7. Die Qualifizierung der Seminarleiter ist nachgewiesen

Zertifizierung „plus“ (orientiert an den fachlichen Anforderungen der ZPP zur Zertifizierung als
Kursleitung)

  1. Die Ausbildung muss mindestens 220 (Zeit)Stunden Präsenzunterricht umfassen
  2. Die Ausbildung der Schwerpunkte AT und PME müssen jeder mindestens 60 (Zeit)Stunden umfassen
  3. Mindestens eine Imaginationsmethode mit mind. 8 (Zeit)Stunden ist enthalten
  4. Mindestens zwei weitere Methoden mit jeweils 12 (Zeit)Stunden sind enthalten
  5. Kenntnisse zu medizinischen, psychologischen und pädagogischen Grundlagen, in der Kommunikation, im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und zu Zielgruppen sind vermittelt worden*
  6. Theoretische und praktische Prüfung sind nachgewiesen
  7. Die Qualifizierung der Seminarleiter ist nachgewiesen

 

Zertifizierung „Bewegte Entspannung“ (orientiert an Vorgaben der jeweiligen Berufsverbände und angepasst an die Vorgaben der ZPP im Bereich „Fernöstliche Methoden“)

  1. Mitgliedschaft im BVEP e.V
  2. Die Ausbildung muss mindestens 360 (Zeit)StundenPräsenzunterricht umfassen
  3. Die Ausbildung der erlernten Bewegungsform muss mindestens 180 (Zeit)Stunden umfassen
  4. Kenntnisse zu medizinischen, psychologischen und pädagogischen Grundlagen, in der Kommunikation, im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und zu Zielgruppen sind vermittelt worden
  5. Nachweis theoretischer und praktischer Prüfung
  6. Nachweis über die Qualifizierung der Seminarleiter

*Die genau aufgeschlüsselten Anforderungen erfahren Sie gerne auf Anfrage.

Die Stunden können auch modular erarbeitet worden sein. Die Prüfungskommission entscheidet im Einzelfall. Bei positivem Bescheid wird ein BVEP Zertifikat für die Dauer von 2 Jahren und ein Fortbildungspass ausgestellt und zugesendet.

Ich verpflichte mich mit der Zertifizierung zu einer regelmäßigen Weiterbildung von mindestens 16 Stunden alle zwei Jahre im Bereich Entspannung. Sollte ich an einer Fortbildung interessiert sein, bei der ich mir nicht sicher bin ob sie zur Sicherung der Zertifizierung anerkannt ist, setze ich mich vor der Fortbildung per Email unter: c.wettig@bv-ep.de mit dem BVEP in Verbindung.

Eine Liste anerkannter Fortbildungen finde ich hier

Achtung!!

Für bereits durch uns nach den bislang geltenden Richtlinien des GKV-Leitfadens zertifizierte Mitglieder gilt eine Übergangszeit von 3 Jahren, um die Qualifikationen auf den erforderlichen Ausbildungsumfang von 90 Stunden pro Methode AT und PME aufzustocken. Um Sie dabei zu unterstützen, bieten wir u.a. verbandsintern vertiefende Seminare an. Diese finden Sie unter dem Reiter Fortbildung im öffentlichen Bereich.

Fortbildungspass und Rezertifizierung Der Fortbildungspass wird Ihnen zusammen mit Ihrem Zertifikat zugesendet. Alle 2 Jahre muss eine Fortbildung von mindestens 16 UE im Bereich Entspannung erfolgen, welche im Fortbildungspass vom BVEP vom Vorstand eingetragen und abgestempelt wird.
Dazu senden Sie bitte Ihren Fortbildungspass und eine Kopie Ihrer Fortbildungsmaßnahme zusammen mit einem beschrifteten und frankiertem DIN A5 Umschlag (zurzeit 1,55 €) an unsere Postanschrift. Wir füllen alles für Sie aus und senden Ihnen die Unterlagen innerhalb von ca. 14 Tagen zurück.

Was ist zu tun, wenn ich mich nach den Richtlinien des BVEP zertifizieren lassen möchte?

1. Unterlagen senden...

Sind alle Kriterien erfüllt?

– Details –

…Dann sende ich den Antrag mit meinen Ausbildungsunterlagen, aus denen alle benötigten Informationen hervorgehen, zur Überprüfung und Zertifizierung an:

BVEP e.V.
Thomas-Dehler-Str. 11
51373 Leverkusen

oder per Email an: c.wettig@bv-ep.de

2. Die Bearbeitung...

Bearbeitung der Antrages und die Gebühren

– Details –

Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages betragen 95,00 € pro Prüfung

Dieser Betrag wird selbstverständlich nur bei positivem Bescheid fällig.

Die Überweisung des Betrages mit dem Stichwort „Zertifizierung“ erfolgt nach unserem positiven Bescheid auf unser Konto.

3. Ihr Zertifikat...

Sie bekommen Post vom BVEP

– Details –

Zusammen mit meinem Zertifikat wird mir mein Fortbildungspass zugestellt!

Alle 2 Jahre muss eine Fortbildung von mindestens 16 UE im Bereich Entspannung erfolgen, welche im Fortbildungspass vom BVEP eingetragen wird.

Dazu sende ich meinen Fortbildungspass und eine Kopie meiner Fortbildungsmaßnahme an den BVEP.

Hiermit beantrage ich die Zertifizierung durch den BVEP: …

Antrag Online beantragen: …
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Antrag speichern und ausdrucken:

Hier können Sie sich auch den Antrag in schriftlicher Form herunterladen

Postanschrift des BVEP: …

BVEP –
Berufsverband für Entspanungspädagogen e.V.

Thomas-Dehler-Straße 11
51373 Leverkusen

Haben Sie noch Fragen? …
Christiane Wettig

Christiane Wettig

...für alle Fragen betreffend Zertifizierung und Weiterbildung.EP.

 +49 (0) 6008 918424
  c.wettig@bv-ep.de
 www.psyche-in-bewegung.de