Erinnerung Zertifizierungsaktualisierung / Re-Zertifizierung bis 31.12.2025
Bitte Unterlagen einreichen
Liebes zertifiziertes Mitglied,
hier ein wichtiger Hinweis auf eine Frist zur Re-Zertifizierung:
Für alle Zertifizierungen, die schon abgelaufen sind oder die in diesem Jahr ablaufen, müssen bis zum 31.12.2025 Nachweise zur Aktualisierung erbracht werden.
Zur Erinnerung: Jede Zertifizierung gilt grundsätzlich für 2 Jahre, kann dann durch den Nachweis einer entsprechenden Fortbildung für wiederum 2 Jahre rezertifiziert werden.
Darüber hinaus haben wir vor einiger Zeit unsere Zertifizierungsrichtlinien überarbeitet. Das wurde notwendig durch Veränderungen der Anforderungen im Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenkassen. Konkret bedeutet das, dass in den Zertifizierungen vor 2021 sowohl bei PME als auch AT je 12 Zeitstunden Ausbildung weniger nachzuweisen waren. Die Übergangsfrist zur Anpassung der Voraussetzungen ist letztes Jahr abgelaufen.
Je nach dem sind also folgende Unterlagen bis Ende Dezember einzureichen:
- Erfüllen neuer Anforderungen: Ein Nachweis über je 12 Zeitstunden Erfahrung in Progressiver Muskelentspannung (PME) und Autogenem Training (AT). Diese Erfahrungen können durch Fortbildungen, einen Nachweis selbst angeleiteter Kurse oder Unterrichtseinheiten oder eine entsprechende Dozententätigkeit erbracht werden.
- Re-Zertifizierung: Ein Nachweis über eine Fortbildung im entspannungspädagogischen Bereich, im Umfang von mindestens 12 Zeitstunden innerhalb der letzten zwei Jahre.
Alle Nachweise als PDF-Dokumente können im Mitgliederbereich unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Re-Zertifizierung“ hochgeladen werden.
Für die Aktualisierung deiner Zertifizierung als Entspannungspädagog*in benötigen wir deine Nachweise über geleistete Fortbildungen und/oder den Nachweis der Anpassungen an die neuen Voraussetzungen bis spätestens 31.12.2025.
Wichtig: Sollten die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht bis 31.12.2025 vorliegen, ist eine neue Zertifizierung notwendig, die mit einem Kostenaufwand von 95 Euro verbunden ist.
Darüber hinaus kannst du weitere Fortbildungsnachweise, die du in deinen persönlichen Fortbildungspass eintragen lassen möchtest, an s.helm-schmidt@bv-ep.de oder info@bv-ep.de senden.
Bei weiteren Fragen wende dich gerne an Sabine Helm-Schmidt.