Neue Vorschriften in der Buchführung für Vereine

Informationen aus unserer Buchhaltung

Seit Januar 2025 fordert das Finanzamt, dass der von den Vereinen in der Buchhaltung geführte Standardkontenrahmen SKR49 auf den Kontenrahmen SKR42 umgestellt wird.

Diese Umstellung bedeutet ein neues Update auf der Software WISO Mein Verein von der Fa. Buhl.  Voreingestellte Konten für Beiträge und Leistungen müssen zurückgesetzt werden und danach müssen neue Steuerkonten zugewiesen werden.

Wir bitten die Mitglieder, die normalerweise im Februar ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift von uns abgebucht bekommen, um Verständnis: Dies verzögert sich jetzt bis in den März hinein.

Vielen Dank für Euer Verständnis (Birgit Léona Krengel, Verwaltungsassistenz)