29.3.2020 Sondernewsletter 3 – Wirtschaftliche Folgen von Corona

Liebe Mitglieder*

Die seit dem letzten Wochenende hinzugekommenen  neuen Informationen haben wir für Sie in diesem Newsletter zusammengefasst.

Wegen der Vielfalt der Informationen haben wir uns, entgegen unserer ursprünglichen Absicht, wegen der Übersichtlichkeit dazu entschlossen hier nur die aktuellen Informationen zum Corona-Schutzschild des Bundes und der Länder darzustellen.

Nach wie vor gelten damit natürlich die im Newsletter Nr. 2 enthaltenen Informationen zu den Positionen:

  1. Absage zahlreicher Veranstaltungen aufgrund von Corona
  2. Kosten einsparen

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Hier nun die aktuellen Infos zum Corona-Schutzschild des Bundes und der Länder:

Bei der nachfolgenden Darstellung nutzen wir bewusst auszugsweise Texte von Webseiten zu diesem Thema und haben auch die entsprechenden links zu diesen Seiten beigefügt.

 

  1. Alle Links, Anträge und Ansprechpartner

vom 29. März 2020

Auszug aus dieser Seite:

Hier bekommen Sie die Corona-Soforthilfen

Bund und Länder unterstützen Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen in der Corona-Krise durch Zuschüsse. Viele Länder reichen nicht nur Bundesmittel an die Firmen weiter, sondern stocken das Programm durch eigene Gelder auf. Eine Schneise durch das föderale Dickicht und Links zu allen Antragsformularen, die bislang online verfügbar sind (Stand: 29. März). Die Stellen und weitere Informationen zu den jeweiligen Bundesländern finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716#Berlin

Wichtige Hinweise vorweg

Die zuständigen Stellen  empfehlen  allen Freiberuflern und Unternehmen der Branche, sich vorab mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Denn viele Bundesländer, etwa Bayern oder Baden-Württemberg, knüpfen ihre Zuschüsse an einen Liquiditätsengpass. Im Antrag wird dann nach dem Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage beziehungsweise für den Liquiditätsengpass gefragt. Es gibt aber auch Bundesländer, die mehrere Optionen nennen:

  • In Niedersachsen gibt es drei Kriterien für die Soforthilfe, von denen eins erfüllt sein muss – darunter: Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen.
  • Auch NRW fragt alternativ nach Auftragswegfall oder Umsatz- bzw. Honorarrückgang (jeweils mehr als 50 Prozent) oderUmsatzeinschränkung durch behördliche Maßnahme oder Finanzierungsengpass.

Über den nachstehenden  Link kommen Sie zur :

  1. Corona-Schutzschild-Seite des BMWI

Aus dieser Seite einige Auszüge – die komplette Seite können Sie über den nachfolgenden link aufrufen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html

 

Für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Gibt es folgende Unterstützung:

  • Soforthilfe – hier geht es um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Betriebskosten
  • Grundsicherung – zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft der Selbstständigen
  • Kredite – zur Versorgung betroffener Unternehmen zur Sicherstellung der Liquidität

 

  1. Informationen zur Soforthilfe

 

 

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:

Dieses Programm ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Bund und Länder haben sich am 29. März 2020 mit einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie die Anträge auf Sofort-Hilfe in den Ländern gestellt und schnell und unbürokratisch bearbeitet werden können.

Die Leistungen des Bundes werden i.d.R. auf die Leistungen der Länder angerechnet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Links zu den einzelnen Bundesländern

Die Liste der zuständigen Landesbehörden finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Informationen zu den Hilfsprogrammen der Bundesländer finden Sie auch hier: https://www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfen-bundeslaender/

Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten

  • Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)*
  • Gilt für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

* Wenn der Vermieter die Miete um 20% reduziert kann der ggfs. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für 2 weitere Monate eingesetzt werden

 

 

  1. Informationen zur Grundsicherung

Die Bundesregierung sorgt mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro dafür, dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden – der Verbleib in der eigenen Wohnung wird also gesichert. Antragstellerinnen und Antragsteller auf Grundsicherung müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.

Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.

Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung finden Sie hier.

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

 

  1. Informationen zu Krediten

Betroffene Kleinstunternehmen und Soloselbstständige müssen in der Krise schnell mit Liquidität versorgt werden. Daher stellen wir im Rahmen des Corona-Schutzschilds über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in erheblichem Umfang Hilfskredite zur Verfügung. Denn es ist wichtig, dass Kredite in der Krise ganz kleinen Unternehmen sowie Soloselbstständigen genauso zur Verfügung stehen wie mittelständischen und großen Unternehmen.

Das KfW-Sonderprogramm 2020 läuft seit 23. März 2020. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Das bedeutet konkret, dass die Voraussetzungen für die KfW-Kredite massiv gelockert und Konditionen verbessert wurden, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. So wurden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, deutlich reduziert.

Die KfW übernimmt den bei weitem größten Teil der Haftung für diese Kredite (80 Prozent bis 90 Prozent). Dafür garantiert der Bund. Das erleichtert Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen, werden Prozesse vereinfacht, z.B. durch eine Risikobewertung allein durch die Hausbank bis zu einer Kreditobergrenze von 3 Millionen Euro. Bis 10 Millionen Euro findet nur eine deutliche vereinfachte Prüfung statt.

Die unterschiedlichen Kreditprogramme stellen sicher, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Alter davon profitieren können: Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmen ebenso wie mittelständische und große Unternehmen.

Die verschiedenen Förderkredite werden von Kreditinstituten an ihre Kunden weitergegeben.

Kreditprogramme für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen

So beantragen Soloselbstständige und Kleinstunternehmen Kredite

Wer Darlehen in Anspruch nehmen möchte, kann dies über seine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Neben der eigenen Bank können dies Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler sein. Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

Ein Antrag läuft in vier Schritten:

  1. Finanzierungspartner finden
    Kontakt mit der Hausbank oder anderem Finanzierungspartner aufnehmen und Termin vereinbaren. Bei der Suche nach einem Finanzierungspartner unterstützt auch die Website der KfW: www.kfw.de.
  2. Kredit beantragen
    Der Finanzierungspartner stellt für den Soloselbstständigen bzw. das Kleinstunternehmen den Kreditantrag bei der KfW.
  3. Kreditantrag wird geprüft
    Die KfW prüft alle Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
  4. Kreditvertrag abschließen und Liquidität erhalten
    Der oder die Soloselbstständige bzw. das Kleinstunternehmen schließt beim Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab, anschließend werden die Mittel bereitgestellt.

 

  1. Angebot eines erweiterten Netzwerktreffens in Form eines Webmeetings am Sonntag dem 05.04.2020 von 15:00 – 17:00 Uhr zu darüber hinausgehenden Fragen zum Thema

Wir bieten ein Web-Meeting an diesem Tag an, um Ideen zu sammeln zu spezifischen Fragen, wie man z.B. Online-Beratung oder Online-Meetings durchführen kann u.a. mehr.

Es geht in diesem Meeting nicht um Themen, die bereits vom Verband  zur Verfügung gestellten Informationen enthalten sind. Mehr als bisher aufgeführt ist auch uns als Vorstand leider nicht bekannt. Bei weitergehenden Fragen bitten wir Sie Kontakt mit den jeweils zuständigen Stellen aufzunehmen.

Falls Bedarf/Interesse besteht melden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse info@bv-ep.de an. Sie erhalten dann einen Anmeldelink für ein Web-Meeting. An technischer Ausstattung benötigen sie, entweder ein Notebook mit Kamera oder, ein Smart-Phone oder ein Tablet.

Wie bereits im letzten Newsletter erwähnt möchten wir Sie mit diesen Informationen unterstützen, nehmen auch gerne Informationen und Anregungen von Ihnen auf. Da sich die Informationslage nahezu täglich verändert/erweitert, weisen wir jedoch darauf hin, dass wir keine Gewähr auf absolute Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Informationen geben können.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese schwierige Zeit!

Ihr Vorstand des BVEP