21.3.2020 Sondernewsletter 2  – Wirtschaftliche Folgen von Corona

 

Liebe Mitglieder*

Aufgrund der aktuellen Situation erhalten Sie den 2. Sondernewsletter zum Thema. Hierin geht es speziell um die wirtschaftlichen Folgen bzw. um Möglichkeiten eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Leider liegen bis heute einschließlich noch nicht alle relevanten Informationen vor. Die Bundesregierung wird voraussichtlich erst am kommenden Montag über einen Nothilfefonds für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer entscheiden.

Daher haben wir uns entschlossen Ihnen vorab schon einmal diesen Sondernewsletter 2 zur Verfügung zu stellen. Wir werden diesen nach laufender Entscheidungslage ggf. wöchentlich aktualisieren und ergänzen und Ihnen dann in fortlaufender Nummerierung zur Verfügung stellen, wobei wir die neuen Themen farblich kenntlich machen werden.

  1. Absage zahlreicher Veranstaltungen aufgrund von Corona – Entschädigung nach IfSG (Infektionsschutzgesetz)

Zahlreiche Seminare und Veranstaltungen werden aufgrund der aktuellen Situation abgesagt. Trainer/innen und Coachs sind sowohl als Auftragnehmer/innen als auch als Auftraggeber/innen betroffen.

Fragen die sich in diesem Zusammenhang stellen:

Können Selbständige eine Entschädigung für entgangenen Umsatz erhalten?

Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Entschädigung vor (§56 IfSG). Das macht allerdings nicht sehr viel Mut, denn die Entschädigung wird nur gezahlt, wenn einer Person konkret untersagt wird, tätig zu sein. Das IfSG räumt Personen, die als ansteckungsgefährdend eingestuft und deshalb mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden, einen Anspruch auf Entschädigung ein. Das bedeutet, dass nur im Fall einer verordneten Quarantäne der / die Betroffene einen Anspruch erheben kann.

Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Für die Berechnung des Verdienstausfalls ist bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen.

Den Antrag auf Entschädigung können Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung beim zuständigen Gesundheitsamt stellen. Dem Antrag ist von Selbständigen eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Höhe des letzten beim Finanzamt nachgewiesenen Arbeitseinkommens beizufügen.

Fazit:  Dies dürfte i.R. leider in den meisten Fällen für uns nicht zutreffen.

 

  1. Kosten einsparen

2.1. Bereits gebuchte Bahntickets

Auch die Deutsche Bahn bietet bei Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden, eine besondere Kulanzregelung für Tickets (incl. Spar- und Supersparpreistickets), die bis einschließlich 13.03.2020 gekauft wurden.

Nähere Infos hier: https://community.bahn.de/questions/2259602-db-fahrkarte-wegen-corona-virus-covid-19-stornieren-geht-teil-1-2

2.2. Deutsche Rentenversicherung Bund

Mitglieder*innen die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen, könnten u.U. diese ab dem kommenden Monat einstellen oder reduzieren.

Sie sollten daher ihre Einzugsermächtigung widerrufen und formlos melden, dass sie bis auf Weiteres, bedingt durch die Situation mit Corona, keine Gewinne erzielen werden und darum bitten, die Beitragspflicht vorübergehend auszusetzen.

2.3. Gesetzliche Krankenversicherung

Schon heute haben Selbstständige die Möglichkeit, ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren – und zwar, wenn ihre Einnahmen um mehr als 25 Prozent sinken. Das reduzierte Arbeitseinkommen muss aber nachgewiesen werden. Bei den Krankenkassen gibt es entsprechende Formulare dafür. Bitte einen entsprechenden Antrag stellen.

2.4. Private Krankenversicherung

Hier gibt es leider keine pauschale Möglichkeit, die Beiträge zu reduzieren, da diese nicht vom Einkommen abhängen.

Durch Umstrukturierung Ihres individuellen Tarifes könnte eine Beitragsersparnis erzielt werden. Diese sollte aber wohl überlegt sein, da dies häufig auch mit Leistungseinbußen einher geht.

Eventuell kann die Krankenversicherung den Beitrag für eine gewisse Zeit stunden. Sprechen Sie hierzu Ihre Krankenversicherung direkt an.

2.5. Steuern

Ab sofort können Steuerstundungen bei den zuständigen Finanzämtern beantragt oder Vorauszahlungen herabgesetzt werden. Zudem verzichtet die Finanzverwaltung auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020. Einige Länder fordern, dass Finanzämter auch auf eine Verzinsung verzichten. Derzeit läuft eine Abstimmung mit den einzelnen Bundesländern und dem Bundesfinanzministerium.

 

  1. Finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung

Informationen und Links für Kleinunternehmer und Selbständige

3.1. Kredite für etablierte und junge Unternehmen

KfW-Unternehmerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.

» Infos: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

» Förderkredit für etablierte Unternehmen:

https://bit.ly/2Qp6JVf

KfW-Hotline: : 0800 539 9001

ERP-Gründerkredite zur Finanzierung von Neugründung und Festigung bis zu 5 Jahre nach Gründung im In- und Ausland für Freiberufler und KMUs

» Infos: https://bit.ly/2UaOXpO

» KfW-Hotline: : 0800 539 9001

3.2. Beratungsangebote und Hotlines

Zahlreiche Portale der Länder und IHKs vor Ort haben Hotlines speziell für Unternehmen eingerichtet.

»  Besuchen Sie die Online-Portale Ihres Bundeslandes für Ansprechpartner und Hotlines!

»  Für das Land NRW z.B. erhalten Unternehmen Informationen und Hotline-Nummern unter www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

3.3. Hilfspaket für Solo-Selbständig und andere Kleinstfirmen

Dies dürfte insbesondere für uns neben den länderspezifischen  

     Maßnahmen in Frage kommen

Die Bundesregierung plant in der Coronakrise ein Hilfspaket von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Regierungskreisen. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Geplant sind direkte Zuschüssen und Darlehen. Der „Spiegel“ berichtete von einer Summe von insgesamt 40 Milliarden Euro.

Darüber wird am kommenden Montag beraten und wir werden an dieser Stelle, sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, aktualisiert darüber berichten.

 

  1. Länderspezifische Maßnahmen

In vier Bundesländern erhalten Selbstständige bereits kostenlose, nicht rückzahlbare Zuschüsse??

Bayern

Soforthilfe für kleine Betriebe. Unbürokratische und kurzfristige Hilfe von 5000 bis 30.000 Euro durch das Wirtschaftsministerium.

Weitere Informationen: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Hamburg

Hilfsprogramm für Selbstständige und Kleinunternehmer: Die Hamburger Corona Soforthilfe soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt sein und den in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Notfallfonds des Bundes sinnvoll ergänzen. Vorgesehen sind direkte, echte Zuschussmittel in Höhe von

  • 2.500 € (Solo-Selbständige)
  • 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
  • 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
  • 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)

Um die Förderung optimal mit dem Notfallfonds des Bundes zu verzahnen, startet das genaue Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren nach dem Beschluss des Notfallfonds des Bundes durch das Bundeskabinett voraussichtlich in der kommenden Woche.

Infos per Email über: schutzschirmcorona@fb.hamburg.de

Berlin und Brandenburg

Nun bringen Berlin und Brandenburg Soforthilfen auf den Weg. Das Versprechen: unbürokratisch Zuschüsse bis max. 5.000 €.

Weitere Informationen:

https://www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfen-bundeslaender/

 

  1. Existenzsicherung über die freiwillige Arbeitslosen-versicherung nutzen?

Sollten Sie eine solche freiwillige Sozialversicherung bei der Arbeitsagentur im Rahmen der Existenzgründung abgeschlossen haben, sollten Sie es nicht versäumen, diese nun bei einer Existenzgefährdung in Anspruch zu nehmen. Dazu gibt es jedoch einige Richtlinien, die Sie einhalten müssen, um tatsächlich in den Genuss von Arbeitslosengeld zu kommen. Lesen Sie hier im Gründerlexikon, welche Voraussetzungen und Informationen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung wichtig sind.

Link: https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/arbeitslosenversicherung-antrag/

 

  1. Petitionen

Bitte unterstützen Sie folgende Petitionen!

» Unter https://openpetition.de/!jyhbp

gibt es eine Petition für Trainer/innen, Berater/innen und Coaches Einzel- und Kleinunternehmer/innen, in der um finanzielle Hilfe gebeten wird.

» Unter https://bit.ly/2TY3ZjG

gibt es eine Initiative einer Selbständigen mit 5 Angestellten, die das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens erreichen möchte.

Aktuelle und weitere Informationen für „Corona Hilfen“ für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer erhalten Sie gut zusammengefasst auch auf den Seiten des Gründerlexikons unter

» https://bit.ly/2UcEdHF

Wir möchten Sie mit diesen Informationen unterstützen, nehmen auch gerne Informationen und Anregungen von Ihnen auf. Da sich die Informationslage nahezu täglich verändert/erweitert, weisen wir jedoch darauf hin, dass wir keine Gewähr auf absolute Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Informationen geben können.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese schwierige Zeit!

Ihr Vorstand des BVEP