Lieber Mitglieder*,

wir möchten Ihnen hiermit einen Überblick zu den derzeitigen vom Bund angebotenen Überbrückungshilfen geben. Ggfs. werden auch noch zusätzlich von Ihrem Bundesland weitere Fördermittel angeboten. Hierüber haben wir leider keine Übersicht.

Bitte prüfen Sie selber, anhand der bereitgestellten Informationen, ob sie für eine solche Überbrückungshilfe anspruchsberechtigt sind.

Für die Anspruchsberechtigung zur Überbrückungshilfe III gilt Folgendes:

Überbrückungshilfe III des Bundes

  •  Wer? Unternehmen und Soloselbstständige, die wegen der Corona-Krise geschlossen sind und/oder starke Umsatzrückgänge in 2020/ 2021 verzeichnen. Veranstaltungs- und Kulturbranche kann für 2020 Ausfallkosten geltend machen.

    •    Wieviel? Je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit wird ein Anteil der fixen Kosten pro Monat erstattet. Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“.

    •    Wann? Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht.
    Erste reguläre Auszahlungen werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

Übersichten zu den neuen (Überbrückungshilfe III) und zu den noch laufenden Überbrückungshilfen (Überbrückungshilfe II) finden Sie unter:

https://dvwo.de/wp-content/uploads/2021/01/Info-Hilfema%C3%9Fnahmen-CP-2020-u-2021.pdf

 

Übersicht über mögliche Steuererleichterungen:

Eine entsprechende Übersicht finden Sie unter dem nachfolgenden Link (FAQ). Bitte prüfen Sie ob es für sie entsprechende Erleichterungen gibt.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bei neueren Informationen werden wir Sie weiter unterrichten, bitte Sie aber selber auch auf entsprechende Informationen zu achten.