Liebe Mitglieder*,
ein Ende der Pandemie und ihrer Auswirkungen ist leider noch nicht in Sicht. Im Rahmen des Teil-Lockdowns ordnete die Bundesregierung die Schließung von bestimmten Betrieben an. Sie bietet den direkt und indirekt betroffenen Betrieben eine finanzielle Unterstützung an. Leider dürfte diese Hilfsmaßnahme uns als EPs in den meisten Fällen nicht betreffen – trotzdem möchten wir Ihnen dazu Informationen geben. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie nicht doch unterstützungsberechtigt sind.

Antragsberechtigt sind:
• Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Beherbergungsbetriebe sind ebenfalls antragsberechtigt.
• Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind. Das sind Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet.
• Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen. Diese Unternehmen müssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen auf der Grundlage der Ziffern 5 und 6 des vorgenannten Beschlusses vom 28. Oktober 2020 einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden.

Weitere Informationen und FAQ´s finden Sie über den beigefügten Link auf der Seite der IHK Frankfurt, in der auch ein link zur Dezemberhilfe aufgeführt ist. Bitte erkundigen Sie sich auch, ob in Ihrem Bundesland darüber hinaus Hilfen angeboten werden.

Link: https://www.frankfurt-main.ihk.de/unternehmensfoerderung/mittelstandsfinanzierung/foerderinstrumenteinfolgedescoronavirus/Außerordentliche_Wirtschaftshilfe-novemberhilfe/

Für den Vorstand, Günter Balmes