Darf ich als EP im Einzelsetting weiterarbeiten, wenn ich alle Hygiene-Bestimmungen erfülle? Eine Frage, die viele von uns im Moment beschäftigt…

Unsere Recherche ergab: Hier gilt jeweils die länderspezifische Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie.

In den jeweiligen Länderverordnungen finden sich Vorgaben für Dienstleistungen, hier ein Auszug aus der hessischen Verordnung:

Dienstleistungen 

(1)  Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen einschließlich Handwerkstätigkeiten soll möglichst ohne unmittelbaren persönlichen körperlichen Kontakt erfolgen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes, sind einzuhalten.

Also: Unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot ist laut der meisten Verordnungen nicht explizit untersagt und wir gehören auch nicht zu den Betrieben, die zwangsweise schließen müssen, da wir keine körpernahen Dienstleistungen erbringen. Dennoch gilt es unbedingt, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Und bitte erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen Behörde – es gibt auch auf kommunaler Ebene unterschiedliche Regelungen.

Hier eine Adresse, wo Sie die Infos und die länderspezifischen Regelungenabrufen können.

https://www.twobirds.com/de/news/articles/2020/germany/covid-19-verordnungen-und-verfuegungen-bl