Gesetzliche Änderungen (Vorabinfo) :

Zum Jahreswechsel 2025/2026 treten in Deutschland mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, darunter die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € pro Stunde ab dem 1. Januar 2026. Weitere wichtige Änderungen betreffen die Einkommensteuer, das Sozialversicherungsrecht und eine EU-Vorgabe zum einheitlichen Ladekabel für Laptops, das ab 2026 vorgeschrieben ist.

Hier schon mal ein grober Überblick; wir werden euch die wichtigsten Änderungen später noch detaillierter vorstellen.

Arbeit und Löhne

  • Gesetzlicher Mindestlohn: Steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde.
  • Minijob-Grenze: Passt sich entsprechend an und steigt auf 556 €.
  • EU-Richtlinie: Ab 2026 wird USB-C als einheitliches Ladekabel für Laptops Pflicht.

Steuern

  • Grundfreibetrag: Steigt 2025 auf 12.096 € und 2026 auf 12.348 €.
  • Kinderfreibetrag: Erhöht sich 2025 auf 9.600 € und 2026 auf 9.756 €.
  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Werden 2026 angehoben auf voraussichtlich Übungsleiter von 3.000 auf 3.300 € und Ehrenamts von 840 auf 960 €.

Arbeitgeber

  • Meldebescheinigung: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden bis zum 30. April 2026 eine Übersicht über die für 2025 übermittelten Sozialversicherungsdaten aushändigen.
  • Aufbewahrungsfristen: Die Frist für Buchungsbelege wird auf 8 Jahre verkürzt.

Verbraucher

  • Krankenversicherung: Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen mit höheren Zusatzbeiträgen rechnen.
  • eAU-Verfahren: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird zum 1. Januar 2026 für alle Krankenkassen verpflichtend.
  • Versicherungsbeiträge: Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen ebenfalls an.