Themen und Informationen, Oktober 2022 bis Januar 2023
Liebe Mitglieder*
wir haben aus den zur Zeit aktuellen Themen wie Energie, Corona und gesetzlichen Änderungen die wichtigsten Inhalte, ab dem 1.10. und bis zum Januar des neuen Jahres, für Euch kurz zusammengefasst.
Energie
- Die Gasumlage kommt nicht, die Bundesregierung hat stattdessen ein Gesamtkonzept erarbeitet: Damit die Preise für Strom und Gas sinken, spannt die Bundesregierung einen Abwehrschirm s. Pos. 4. in Höhe von 200 Milliarden Euro. Er dient unter anderem zur Finanzierung einer Gaspreisbremse und soll dazu beitragen, dass alle gut zurechtkommen und die Preise bezahlen können.
- Die Umsatzsteuer auf Gas wird ab Oktober von 19 auf 7 % reduziert – dies soll bis zum März 2024 so bleiben.
- Weitere Energiesparmaßnahmen
- verpflichtender Heizungscheck um Energie zu sparen. Müssen alle Eigentümer*innen von Gebäuden mit Gasheizungen in den nächsten 2 Jahren durchführen
- Absenkung der Temperatur in öffentlichen Gebäuden auf 19 Grad
- in Arbeitsstätten/Arbeitsräumen gelten die 19 Grad als Minimaltemperatur, davon darf jedoch abgewichen werden.
Die Regelungen dazu findet Ihr unter dem https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/energie/wege-aus-der-energiekrise
- Wirtschaftlicher Abwehrschirm
Es sollen eine Gas- und Strompreisbremse kommen. Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.
Geplant war die Gaspreisbremse ab dem 01.03.2023 bis zum Frühjahr 2024.. Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden.
Beim Strom sollen die Übergewinne der Stromerzeuger abgeschöpft werden und damit die Stromkosten für einen bestimmten Basisverbrauch subventioniert werden. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Darüber gelten wie beim Gas dann die Marktpreise.
Bei Strom und Gas soll dies für Private Haushalte und Unternehmen gelten.
Für private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) übernimmt der Bund im Dezember den Abschlag für die Gasversorgung. Diese Soforthilfe kommt auch Fernwärmekunden zugute. Die Einmalzahlung dient als spürbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.
- Drittes Entlastungspaket
Alle Informationen über Entlastungsmaßnahmen dazu findet Ihr in kompakter Form unter dem https://www.tagesschau.de/inland/entlastungspaket-massnahmen-101.html
Es ist sicher gut das alles was für Arbeitnehmer und Rentner getan wird. Allerding sind wir Selbständige, wenn wir nicht noch ein zusätzliches Arbeitsverhältnis haben leider wie so oft wieder außen vor. Selbständige kommen in der Politik anscheinend nicht vor wie der VSGD schreibt. Detailliertere Informationen findet Ihr unter https://www.vgsd.de/das-dritte-entlastungspaket-der-regierung-unter-der-lupearbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer-grosszuegig-bedacht-selbststaendige-uebersehen/?utm_source=VGSD+e.V.+Newsletter&utm_campaign=82c042e1ce-entlastungspaket3_220910&utm_medium=email&utm_term=0_57e5bd8ca5-82c042e1ce-60345642#abschnitt9
Corona
nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ab dem 1.10.2022 gelten die in der nachfolgenden Grafik dargestellten Maßnahmen. Das Wesentliche hieran sind ein Maskengebot (nur FFP 2 Maske) in öffentlichen Verkehrsmitteln (nicht Flugzeug). Darüber hinaus können die Landesregierungen individuell weitere Maßnahmen festlegen z.B. die Einhaltung eines Mindestabstandsgebots.
Dann können als Stufe 2 beim Vorliegen bestimmter Faktoren vor Ort (z.B. regionale Infektionszahlen, stationäre Versorgungskapazitäten), noch weitere Maßnahmen angeordnet werden.
Bitte informiert Euch daher für Eure tägliche Arbeit welche Regelungen in Eurem Bundesland gelten. Im Moment sind aus den bundesweit geltenden Regelungen keine Einschränkungen erkennbar.
Zur Information welche Regelungen in welcher Region gelten könnte die App „Darf ich das“ von der Björn Steiger Stiftung hilfreich sein. Die ist übrigens kostenlos und werbefrei. Hier könnt Ihr für jeden Ort die aktuell geltenden Regeln sehen.