Steuerliche und rechtliche Änderungen ab dem 01.01.2026
Höherer Grundfreibetrag und mehr Geld für Familien
- Der steuerliche Grundfreibetrag steigt er um 252 Euro auf 348 Euro.
- Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat.
- Der Kinderfreibetrag steigt 2026 um 156 Euro auf 756 Euro.
Energie wird günstiger
Die Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen beschlossen, die zum 1. Januar 2026 greifen und die Energiekosten spürbar senken:
- Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten
Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen werden bei den Übertragungsnetzentgelten entlastet, also bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, die von den Energieversorgern über die Stromrechnung weitergegeben werden. - Abschaffung der Gasspeicherumlage
Verbraucherinnen und Verbraucher werden von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet, sie wird ab 2026 nicht mehr erhoben.
Höhere Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht.
Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert
Wer privat elektrisch fährt, bezahlt auch in Zukunft keine Kraftfahrzeugsteuer für sein E-Auto: Die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer wird bis Ende 2035 verlängert
Aktivrente macht Arbeiten im Alter attraktiver
Wer im Alter freiwillig weiterarbeitet, profitiert von der Aktivrente und erhält seinen Arbeitslohn in Höhe von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Die Aktivrente begünstigt sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte), die das gesetzliche Regelrentenalter überschritten haben (d. h. mit der Vollendung des 67. Lebensjahres einschließlich Übergangsregelungen).
Rentenerhöhung 2026
Die Renten sollen zum 1. Juli voraussichtlich um 3,7 Prozent steigen. Der genaue Wert wird vom Bundeskabinett im Frühjahr abhängig von Konjunktur und Löhnen festgelegt
Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sinkt zum 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent. Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für Speisen, nicht aber für Getränke.
Stärkung des Ehrenamts durch höhere Pauschalen
Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, werden steuerlich stärker entlastet: Zum 1. Januar 2026 steigt die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr.
Höherer Mindestlohn
Ab dem 1. Januar gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.
Die Mindestvergütung für Auszubildende steigt ebenfalls: im ersten Jahr 724 Euro, im zweiten 854 Euro, im dritten 977 Euro und bei vier Jahren 1.014 Euro monatlich.
Höhere Minijob-Grenze
Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die monatliche Höchstgrenze für die Verdienstgrenze bei Minijobs: Ab Januar liegt sie nicht mehr bei 556 Euro, sondern bei 603 Euro.
Werbungskostenabzug für Gewerkschaftsbeiträge
Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen.
Deutschlandticket wird teurer
Das Deutschlandticket kostet ab Januar 63 Euro statt 58 Euro pro Monat.
Sozialabgaben: Die wichtigsten Werte für 2026
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal
Für einen modernen, schlanken und handlungsfähigen Staat müssen bürokratische Hürden verschwinden. Wo diese Hindernisse lauern, kann seit 12. Dezember über das neue Portal „EinfachMachen“ gemeldet werden – um so mitzuhelfen, die Verwaltung zu modernisieren.
Regelsätze bei Bürgergeld und Sozialhilfe unverändert
Die Regelsätze im Bürgergeld und der Sozialhilfe bleiben auch im Jahr 2026 unverändert. Alleinstehende etwa erhalten weiterhin 563 Euro im Monat.
Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen steigen
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2026 mehr hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 20.700 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 41.500 Euro
Altersgrenze für Renteneintritt steigt auf 66 Jahre und sechs Monate
Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben („Rente mit 67“) – bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und sechs Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.
Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (ursprünglich „Rente mit 63“) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und acht Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.
Neue Riesterförderung
Der Riester-Nachfolger soll mehr Flexibilität ermöglichen. In der Ansparphase sollen Kundinnen und Kunden leichter zwischen verschiedenen Anbietern wechseln können. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, kann mit ihm in die neue Förderung wechseln. Auch bei der Auszahlung sollen individuelle Pläne möglich werden. Bei der Riester-Rente muss ein Großteil des Kapitals dagegen in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden.
Die staatliche Förderung soll erhöht und vereinfacht werden. Statt der bisherigen festen Grundzulage von 175 Euro bei Riester soll es im künftigen Modell eine proportionale Zulage von bis zu 480 Euro geben.
Der maximal geförderte Eigenbetrag beträgt 1800 Euro pro Jahr, wobei es bis zu 1200 Euro eine Zulage von 30 Cent gibt, die ab 2029 auf 35 Cent steigt. Für weitere bis zu 600 Euro gibt es eine Zulage von 20 Cent. Wie bislang auch können Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, die Auszahlungen werden dann besteuert.
News für Autofahrer:
- Umtausch Führerschein auf Kartenführerschein
Wer seinen Führerschein in Jahren 1999 bis 2001 erhalten hat muss ihn bis zum 19.01.2026 umtauschen in den fälschungssicheren Kartenführerschein.
- Digitaler Kfz-Schein
Es gibt seit einigen Wochen die kostenlose Handy-App „i-Kfz“ in ihr lassen sich Kfz-Scheine digital hinterlegen. Dies funktioniert jedoch nur wenn ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion mit Pin (e-ID) vorhanden ist.
- Erhöhung CO2 Bepreisung für Kraftstoffe.
der nationale CO2-Preis für Kraftstoffe steigt ab dem 01.01.2026 auf zwischen 55 und 65 EURO je Tonne CO2. Daraus resultieren auch zum Teil die höheren Preise an den Zapfsäulen.
