Gesetzliche Änderungen (Vorabinfo) :
Zum Jahreswechsel 2025/2026 treten in Deutschland mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, darunter die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € pro Stunde ab dem 1. Januar 2026. Weitere wichtige Änderungen betreffen die Einkommensteuer, das Sozialversicherungsrecht und eine EU-Vorgabe zum einheitlichen Ladekabel für Laptops, das ab 2026 vorgeschrieben ist.
Hier schon mal ein grober Überblick; wir werden euch die wichtigsten Änderungen später noch detaillierter vorstellen.
Arbeit und Löhne
- Gesetzlicher Mindestlohn: Steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde.
- Minijob-Grenze: Passt sich entsprechend an und steigt auf 556 €.
- EU-Richtlinie: Ab 2026 wird USB-C als einheitliches Ladekabel für Laptops Pflicht.
Steuern
- Grundfreibetrag: Steigt 2025 auf 12.096 € und 2026 auf 12.348 €.
- Kinderfreibetrag: Erhöht sich 2025 auf 9.600 € und 2026 auf 9.756 €.
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Werden 2026 angehoben auf voraussichtlich Übungsleiter von 3.000 auf 3.300 € und Ehrenamts von 840 auf 960 €.
Arbeitgeber
- Meldebescheinigung: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden bis zum 30. April 2026 eine Übersicht über die für 2025 übermittelten Sozialversicherungsdaten aushändigen.
- Aufbewahrungsfristen: Die Frist für Buchungsbelege wird auf 8 Jahre verkürzt.
Verbraucher
- Krankenversicherung: Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen mit höheren Zusatzbeiträgen rechnen.
- eAU-Verfahren: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird zum 1. Januar 2026 für alle Krankenkassen verpflichtend.
- Versicherungsbeiträge: Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen ebenfalls an.