IBAN-Check, Echtzeit, Überweisungs-Risiko – was sich für Bankkunden jetzt ändert
Ab dem 9. Oktober können alle Bankkunden überall Geld in Echtzeit überweisen und empfangen. Das erleichtert vieles, bringt aber auch zusätzliche Veränderungen mit sich – und neue Gefahren.
Diese Überweisungen müssen dann innerhalb von maximal zehn Sekunden ausgeführt werden, und zwar rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Wer künftig Geld überweist, kann also sicher sein, dass es sofort beim Empfänger ankommt, sofern er die Funktion nutzt. Weiterhin besteht aber natürlich die Möglichkeit, den herkömmlichen Überweisungsweg zu nutzen.
„Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Gebühren berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer ‚normalen‘ Überweisung entsprechen“, sagt David Riechmann, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Trotz aller Vorteile bestehen auch Risiken. „Zum einen, weil die Unsicherheit gerade in der Einführungsphase für Phishing-Attacken ausgenutzt werden könnte“ sagt David Riechmann. „Andererseits, da das Geld sofort vom Konto abgebucht wird und dann schwerer wieder zurückgeholt werden kann.“ Denn bei einer klassischen Überweisung gibt es oft ein „Zeitfenster“ zwischen Auftrag und Ausführung, beispielsweise, wenn sie abends beauftragt und erst am nächsten Bankarbeitstag ausgeführt wird. In diesem Zeitraum ist eine Korrektur oft noch möglich oder die Überweisung kann zurückgezogen werden.
Wie steht es um Sicherheit?
Parallel zur Pflicht, Echtzeitüberweisungen auszuführen, hat die EU den Kreditinstituten per Verordnung auch auferlegt, künftig einen Abgleich der IBAN mit dem Empfängernamen durchzuführen. Im Fachjargon wird dies als „Verification of Payee“ oder „IBAN-Name-Check“ bezeichnet.
Dieser Abgleich muss sowohl bei den Soforttransfers als auch bei herkömmlichen Überweisungen durchgeführt werden.
Die Prüfung erfolgt im Hintergrund zwischen den Instituten. Sobald der Kunde die Daten eingegeben hat, schickt die Bank eine Anfrage an das Empfängerinstitut, das überprüft, ob der eingetragene Name und die IBAN zusammenpassen. Das dauert nur wenige Sekunden. Stimmen die Daten nicht überein, muss eine entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen,
Zudem gilt die Empfängerprüfung nur bei Überweisungen in Euro, und auch dies nur, wenn das Land des Empfängers zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. Dieser umfasst die EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Was müssen Kunden tun?
Für den neuen Abgleich von IBAN und Empfängernamen mussten meist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute geändert werden. Die Privatbanken sind der Meinung, dass es dafür keiner Zustimmung der Kunden bedarf. Diese Einschätzung wird auch von den Verbraucherzentralen gestützt, denn hierbei handele es sich um eine gesetzlich verpflichtende Änderung.
Etliche Sparkassen und Volksbanken verlangen dennoch die explizite Zustimmung der Kunden und drohen sogar mit dem Ende der Geschäftsbeziehung, falls diese nicht erfolgt. In diesem Fall sollten Kunden allerdings darauf achten, ob es dabei wirklich nur um die gesetzlich vorgeschriebene Änderung geht, oder ob damit gleichzeitig auch die Zustimmung für weitere Änderungen eingeholt werden soll, beispielsweise für Preiserhöhungen.
Quelle: auszugsweise aus einem Artikel der Welt vom 07.10.2025